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Beißt sich die Katze in den Schwanz? - Sparen auf Kosten der Alten und Kranken



Sparen ist angesagt. War es

schon Mitte / Ende der 90er

Jahre. Gerade so, als habe

man die Wirtschaftskrise vorausgesehen

– und den Umstand, dass

man Banken und anderen europäischen

Ländern horrende Summen

spendet, um diese vor dem Bankrott

zu retten.

Sparen war und ist also angesagt,

und warum sollte man das nicht

bei denen tun, von denen man sich

schon immer das Geld besorgt hat:

beim so genannten „Kleinen Mann“,

dem Bürger. Also hebt man die erhobenen

Steuern mal eben noch ein wenig an, spart einige

Beamtenstellen ein – unberücksichtigt

der Tatsache, dass ein erhöhtes Terrorrisiko

besteht, streicht man u.a. Polizeidienststellen,

aber wie cool sind die

neuen blauen Uniformen,

wie schön

die neuen Dienstwagen

in silbermetallic!

Und man

brachte eben unter

anderem Mitte /

Ende der 90er ein

neues Gesetz heraus, das die Pflege

alter Menschen regeln sollte.

Von „Pflegereform“ war die Rede,

„Pflegequalität“ erhielt ein neues

Gesicht, und wie bei jeder Neuerung

sollte es jenen helfen, die die Hilfe

benötigten. Letztlich profitiert aber

doch nur wieder der Staat.

Verzeihung, meine Damen und

Herren in der Politik! Ich bin überzeugt,

Sie meinten es damals nur

gut, als Sie dieses Pflegegesetz

verabschiedeten. Sicherlich waren

Sie überzeugt, das Richtige zu tun;

schließlich wissen Sie, was wir

unseren älteren und nicht selten

pflegebedürftig gewordenen Mitbürgern

zu verdanken und wie wir

uns ihnen gegenüber zu verhalten

haben. Darum zogen Sie vermutlich

auch kompetente Leute zur Ausarbeitung

des Gesetzestextes hinzu,

will ich meinen. Befragten Sie

außer Ärzten und Wissenschaftlern,

Psychologen, etwaigen Heimleitern

u.a. aber auch Altenpfleger, Angehörige

und Betroffene?

Manfred N. und seinen Sohn Tobias

jedenfalls nicht. Und auch nicht

Ulrike S. (Namen von der Redaktion

geändert), die als Praktikantin

in dem Heim anfing, in das Tobias

seinen Vater brachte, weil er es

nicht mehr verantworten konnte,

den alten Herrn alleine wohnen zu

lassen.

Manfred N. litt unter Schwindel

und war bereits mehrere Male gestürzt,

zuletzt so schwer, dass er

sich eine Oberschenkelfraktur zuzog.

Nach mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt

hätte Tobias ihn

darum gerne zu sich genommen,

was aber nicht ging, da Manfred,

der seit Längerem auch unter Inkontinenz

litt, sich mit diesem Leiden nicht der Schwiegertochter

anvertrauen wollte, mit der er sich

ohnehin nicht sonderlich verstand.

Es kostete den Sohn Überwindung,

und er führte lange Gespräche mit

dem Vater, aber schließlich fühlten

sich beide wohler, als Manfred in

ein Seniorenbetreuungsheim einzog.

Allerdings fiel die Umstellung, die

dieser Schritt für den alten Herrn

bedeutete, nicht leicht. Zwar gab

sich das Pflegepersonal allergrößte

Mühe und behandelte ihn stets

freundlich – aber er fühlte sich

einsam. Aufgrund seiner Inkontinenz

wagte er sich kaum aus dem

Zimmer, so dass ein längeres Gespräch,

das Manfred gut getan hätte,

nicht zustande kam. Bis Ulrike S.

zu einem Praktikum in dem Heim

erschien. Bei Hilfestellungen, die

zu leisten waren, ließ sie sich mehr

Zeit als ihre Kollegen, und da sie

spürte, wie gut Manfred diese Momente

der Kommunikationen taten,

suchte sie ihn während ihrer Dienstzeiten

häufig auf. Anfangs. Denn

schnell mussten Manfred und die

junge Frau die Bedeutung des so

genannten „Pflegeschlüssels“ lernen.

Nicht lange nachdem Manfred in

das Pflegeheim eingezogen war,

hatte ihn ein Arzt vom Medizinischen

Dienst der Kassen (MDK)

besucht, ein kurzes Gespräch mit

ihm und ein längeres mit der Stationsleitung

geführt, und dann hatte

man ihn als „Pflegestufe I“ zertifiziert;

sein täglicher Hilfebedarf betrug

nicht mehr als 90 Minuten.

Und das Personal war entsprechend

des „Pflegeschlüssels“ so aufgeteilt,

dass es bei allen Pflegebedürftigen

in dem Heim genau die Arbeit verrichten

konnte, die der MDK bei

jedem Einzelnen erkannt hatte. Ulrike

musste also künftig auf die

langen Gespräche mit Manfred verzichten,

um allen Heimbewohnern

gerecht zu werden. Denn nur die

Arbeiten, die auch mit den Krankenkassen

verrechnet werden können,

können auch geleistet werden.

Die psychische Betreuung bleibt

also oft auf der Strecke, wie dieses

Beispiel zeigt. Aber gehört nicht

gerade auch die „geistige Pflege“

zur Altenpflege dazu?

Zum Glück wissen das viele Be-

treuer und nehmen sich auch einmal

Zeit, wo eigentlich gar keine ist,

Dank des Pflegegesetzes. Dafür

müssen sie sich aber aufgrund des

ohnehin stets zu eng bemessenen

„Pflegeschlüssels“ anschließend

doppelt schlagen, damit die Arbeit

getan wird.

Nun, meine Damen und Herren in

der Politik, haben Sie eine Freiwilligenarmee

auf die Beine gestellt,

wodurch auch der Zivildienst entfällt

und nur noch sozial engagierte

junge Menschen soziale Arbeiten

verrichten. Dabei haben Zivildienstleistende

nicht nur das ohnehin

überlastete Pflegepersonal oft

entlastet, sondern waren eben

auch wichtig im Hinblick auf

die psychische Betreuung alter

und kranker Menschen.

Bleibt zu hoffen, dass sich die

Katze nicht wieder einmal

selbst in den Schwanz beißt.

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